Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12768
OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2007,12768)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.03.2007 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2007,12768)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. März 2007 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2007,12768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenbaumängel: Erneuerung des gesamten Straßenbelags!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Geltendmachung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Vorteilsanrechnung bei Nachbesserung im Straßenbau

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung im Straßenbau: Keine Unverhältnismäßigkeit, aber Vorteilsanrechnung! (IBR 2008, 147)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 140
  • BauR 2008, 693
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03
    Zu berücksichtigen sind allerdings nur solche Vorteile, deren Anrechnung dem jeweiligen Zweck des Ersatzes entspricht und daher den Schädiger nicht unbillig entlasten sollen (vgl. BGH vom 17.05.1984, VII ZR 169/82 in BGHZ 91, 206, BauR 1984, 510; Wirth in: Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl., § 13 VOB/B Rn. 348 ff. m.w.N.).

    Die Auffassung der Beklagtenseite, wonach dieser Vorteil allein durch die Verzögerung der Mängelbeseitigung hervorgerufen wird und die Beklagte dadurch keine Besserstellung erfahren dürfte, trifft auf den Bereich von 47, 7 %, innerhalb dessen die Warnwerte überschritten sind, zu; sie geht jedoch insofern fehl, als sich die Mängel in dem Bereich der Straße, der nicht die Warnwerte erreicht (43,7 %) bislang nicht ausgewirkt haben und die Beklagte insoweit auch keine Gebrauchsnachteile treffen (vgl. die Argumentation BGHZ 91, 206).

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03
    Seine Zulässigkeit ist geklärt (vgl. BGH vom 20.02.1986, VII ZR 318/84, BauR 86, 345).
  • OLG Hamm, 03.12.1997 - 12 U 125/97

    Keine VOB-Einbeziehung bei entsprechender Vorstellung der Parteien

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03
    Der Vorschussanspruch besteht nach Treu und Glauben von vornherein nur insoweit, als nicht restlicher Werklohn im Hinblick auf vorhandene Mängel zurückbehalten wurde, der zur Mängelbeseitigung verwendet werden kann (vgl. Wirth, a.a.O., VOB/B, § 13 Nr. 5 Rn. 198; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 885).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03
    Eine Anrechnung ist allerdings dann nicht möglich, wenn die Vorteile auf eine verzögerte Mängelbeseitigung des Auftragnehmers zurückzuführen sind, soweit dies dem Gesetzeszweck der Gewährleistung im Werkvertragsrecht widerspricht; etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn sich die Mängel erst verhältnismäßig spät ausgewirkt haben und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste (vgl. BGH vom 13.09.2001, VII ZR 392/00, BauR 02, 86; Riedel a.a.O. B, § 13 Rn. 135e).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn wegen arglistigen

    b) Zwar sind auch auf den Kostenvorschussanspruch die Grundsätze der Vorteilsausgleichung unter dem Aspekt eines Abzuges "Neu für Alt" anwendbar (Werner/Pastor, a.a.O., Rz. 2947; OLG Dresden BauR 2008, 693 ; OLG Düsseldorf BauR 2002, 802 ), im Streitfall führen diese allerdings nicht zu einer Reduzierung des ermittelten Kostenaufwandes.
  • OLG München, 27.02.2018 - 9 U 3595/16

    Hälfte des Straßenbelags erreicht Warnwert vorzeitig: Gesamter Belag ist

    Auch das OLG Dresden äußerte sich in seiner von der Beklagten und deren Streithelferin zitierten Entscheidung vom 21.03.2007 (Az.: 6 U 219/03, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 25.10.2007, Az.: VII ZR 69/07) zur Unverhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit dem Warnwert:.

    Nach all dem steht fest, dass der vorliegende Sachverhalt von dem der Entscheidung des OLG Dresden vom 21.03.2007 (Az.: 6 U 219/03) zugrunde liegenden Sachverhalt abweicht und hier, anders als dort, ein Vorteilsausgleich wegen der infolge der späten Ersatzvornahme längeren Nutzungsdauer der funktionsbeeinträchtigten Fahrbahnen nicht geboten ist.

  • OLG Celle, 02.12.2015 - 7 U 75/15

    Voraussetzungen der Mängelhaftung des Werkunternehmers; Rechtsfolgen eines

    Dabei muss sich der Auftragnehmer auch auf einen Vorschussanspruch einen Vorteilausgleich anrechnen lassen (vgl. OLG Dresden, BauR 2008, 693).
  • OLG Celle, 10.06.2021 - 8 U 11/20

    Vergütungs- und Gewährleistungsansprüche aus Bauvorhaben; Aufrechnung gegen eine

    Ausnahmsweise können eine mit der Nachbesserung erzielte längere Lebensdauer sowie ersparter Instandhaltungsaufwand nach Treu und Glauben allerdings dann anspruchsmindernd zu berücksichtigen sein, wenn sich die Mängel erst verhältnismäßig spät ausgewirkt haben und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste ( BGH, Urteil vom 27. September 2018 - VII ZR 45/17 - Rn. 86; Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 392/00 -, Rn. 22, juris; Urteil vom 17. Mai 1984, a. a. O., Rn. 39; OLG Dresden, Urteil vom 21. März 2007 - 6 U 219/03 -, Rn. 17 ff., juris).
  • LG Hamburg, 11.03.2010 - 328 O 179/09

    Bauträgervertrag: Formularmäßige Beauftragung des Verwalters der

    Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn sich die Mängel erst verhältnismäßig spät ausgewirkt haben und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2001, VII ZR 392/00, juris Rdnr. 22; OLG Dresden, Urteil vom 21.03.2007, 6 U 219/03, juris Rdnr. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht